Meine Honzrather Vorfahren besaßen seit mindestens dem vorletzten Jahrhundert, wie viele andere Honzrather Familien auch, bis etwa in die 70-80 Jahre zwei eigene, intakte Felsenkeller hinter der Kapelle, welche, wie alle Keller, einen großen, familiär-historischen Wert besitzen.
So weit ich informiert bin, wurden diese Felsenkeller- ob zu Recht oder zu Unrecht weiß ich nicht, als Familieneigentum behandelt
und von Generation zu Generation familienintern weitergegeben.
Wie mir ein Verwandter erzählte, sollen diese Felsenkeller irgendwann, angeblich ohne Absprache mit den gemeindeansässigen "Kellererben" zu treffen, an Unbekannte weitergegeben worden sein.
Mich würde interessieren,
-ob diese Felsenkeller rechtlich als Familienbesitz anzusehen sind-, galten- oder die Nutzung schon immer nur "geduldet" wurde?
-ob es eine nachvollziehbare, schriftliche Regelung gibt/gab, welche den Niesbrauch, die Nutzung und/oder Verwendbarkeit bis
hin zur Nutzungszeit regelt/e?
-gibt es eine diesbezügliche Kellervereinigung der besitzenden Familien?
-gibt es aktuell einen Verein, der sich um Historie, Erhalt und Nutzungsvergabe der Keller kümmert?
-könnte der von mir dargestellte Sachverhalt der "Fremdvergabe" zutreffen- und ist dieser eventuell rechtlich anfechtbar, um
die Keller wieder in Familienbesitz zurückführen zu können?
Für weiterbringende Anmerkungen wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank. Rhoengers